Schandmal

Ein Schandmal ist ein an einer Person nach außen hin sichtbares Zeichen der Schande, das als Strafe für ein Vergehen oder Verbrechen verordnet wird. In den meisten Ländern der Welt werden solche stigmatisierenden Formen der Bestrafung nicht mehr angewandt.

Schandmale können nach einer Verurteilung entweder in einer bestimmten Kleidungskennzeichnung (lateinisch nota infamiae) oder, wenn sie im Rahmen von Körperstrafen ausgesprochen werden, in Form von Amputationen, der Zufügung von Narben oder von Brandmarken (Ein Schandmal brennen; lat. notam infamiae inurere alicui)[1] angewandt werden.

Zweck eines Schandmales ist auf der einen Seite die Bestrafung selbst, die durch die öffentliche Sichtbarmachung soziale Diskriminierung einschließen kann und im Fall von Körperstrafen mit der Zufügung von Schmerzen verbunden ist. Andererseits kann durch ein Schandmal eine Warnung der Mitbewohner vor einem Verurteilten zum Ausdruck gebracht werden. Oft besteht ein sichtbarer Zusammenhang zwischen einem begangenen Vergehen oder Verbrechen und der Art des Schandmals. Beispiel: Amputation der rechten Hand bei Dieben in manchen arabischen Ländern.

  1. Schandmal. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 14: R–Schiefe – (VIII). S. Hirzel, Leipzig 1893, Sp. 2159–2160 (woerterbuchnetz.de).

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